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Private Krankenversicherung für Lehrer und Referendare im Tarifcheck

Bis vor einigen Jahren war es kein Thema. Referendare konnten sich mit Beginn des Referendariats privat Krankenversichern. Mit dem Eintritt in den Schuldienst wurden sie zu Beamtenanwärtern und hatten damit Beihilfeanspruch. Der Rotstift hat auch vor der öffentlichen Hand nicht haltgemacht. Die Bundesländer sind in den letzten Jahren dazu übergegangen, Lehrer nicht mehr zu verbeamten, sondern als Angestellte im öffentlichen Dienst zu beschäftigen. Eine der Konsequenzen daraus ist, dass die Beihilfe entfällt und Lehrer und Referendare sich wie Angestellte in der freien Wirtschaft Krankenversichern müssen.


  • Rainer F.

    02.02.2024
    Da ich geschäftlich viel unterwegs bin und wenig Zeit habe mich mit dem Thema zu befassen war ich auf professionelle Hilfe angewiesen und habe diese zu 100% gefunden. Lieben Danke für alles!
  • Kai M

    21.01.2024
    Mein Fall war nicht ganz einfach aber durch die hohe Fachkompetenz wurde eine Lösung gefunden. Ich bin super happy den richtigen Berater gefunden zu haben. Herzlichen Dank noch mal.
  • Nicole W.

    07.01.2024
    Sehr kompetente und freundliche Beratung. Alle Fragen wurden beantwortet. Fühle mich in sehr guten Händen. Vielen Dank !
  • Andrea S.

    19.12.2023
    Sehr gute und ehrliche Beratung. Fühle mich sehr gut aufgehoben und versorgt.
  • Jens P.

    27.11.2023
    Ich bin sehr zufrieden über die Neuausrichtung meiner Krankenversicherung. Es wurde inhaltlich alles klar und transparent erklärt. 100% Empfehlung
  • Fabian K.

    16.10.2023
    Wir wurden sehr kompetent bei der Auswahl der PKV beraten, unser Berater war immer sehr gut erreichbar und hat sofort bei jeglichen Fragen reagiert. Wir sind rundum zufrieden!

    Häufig gestellte Kundenfragen

    Einkommen bei Angestellten ausschlaggebend für die Krankenversicherung

    Mancher angestellte Lehrer wird neidvoll auf die verbeamteten Kollegen blicken. Liegt sein Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze, bleibt nur der Weg in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Erst wenn das Einkommen diese jährlich neu vom Gesetzgeber festgelegte Grenze überschreitet, kann er sich für die private Krankenversicherung (PKV) entscheiden. Wer als Student bereits privat krankenversichert war, muss dies als Referendar zunächst weiterhin bleiben. Am Ende des Referendariats oder mit dem 34. Lebensjahr endet diese Versicherung.

    Die Unterschiede zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung
    • Bei angestellten Lehrern und Referendaren gibt es eine zusätzliche Unterscheidung. Während der Dienstherr des Lehrers die Hälfte der Beiträge zur Ersatzkasse übernimmt, muss der Referendar die Beiträge alleine zahlen. Allerdings darf man nicht vergessen, dass Referendare einen niedrigeren Beitrag entrichten.

      Anders verhält es sich bei verbeamteten Lehrern und Referendaren in der Beamtenanwartschaft. Der Dienstherr übernimmt, je nach Familienstand und Bundesland, im Rahmen der Beihilfe einen gewissen Prozentsatz der Kosten, die mit einer medizinischen Behandlung einhergehen.

      Bundesland

      Beihilfeberechtigter

      Ehepartner

      Baden-Württemberg

      50%

      50%

      Bayern

      70%

      70%

      Berlin

      70%

      70%

      Brandenburg

      70%

      70%

      Bremen

      60% - 80%

      50% - 70%

      Hamburg

      70%

      70%

      Hessen

      60% - 85%

      55% - 85%

      Mecklenburg-Vorpommern

      70%

      70%

      Niedersachsen

      70%

      70%

      Nordrhein-Westfalen

      70%

      70%

      Rheinland-Pfalz

      70%

      70%

      Saarland

      70%

      70%

      Sachsen

      70%

      70%

      Sachsen-Anhalt

      70%

      70%

      Schleswig-Holstein

      70%

      70%

      Thüringen

      70%

      70%

      Der Beschäftigte muss nur den Versicherungsschutz für die Differenz abdecken. Bliebe er als verbeamteter Lehrer in der gesetzlichen Krankenversicherung, müsste er den Beitrag ebenfalls in voller Höhe alleine tragen. Die Beihilfe greift in diesem Fall nicht. Der Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung hängt ausschließlich von der Höhe des Einkommens ab. Er beträgt ohne Krankengeldanspruch und ohne Berücksichtigung des ersatzkassenabhängigen Zusatzbeitrages im Jahr 2023 monatlich max. 778,05 Euro für Selbstständige ohne Krankentagegeld. Allerdings deckt der Beitrag im Rahmen der Familienversicherung auch Ehepartner und Kinder, sofern diese keiner krankenversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen. Die Leistungen bei den einzelnen gesetzlichen Krankenversicherungen sind zu 95 Prozent identisch. Unterschiede gibt es beispielsweise bei der Kostenübernahme für Fitnessstudios oder Seminare zu gesunder Ernährung.

    Vorteile der privaten Krankenversicherung
    • Wer sich als Lehrer oder als Referendar privat Krankenversichern möchte, kann sich über zwei Dinge freuen:

      • Durch die Beihilfe fällt der Beitrag deutlich geringer aus, als in der GKV. Zwar müssen die Familienmitglieder einzeln versichert werden, die Prämien fallen in der Summe aber dennoch günstiger aus.

      • Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind nach wie vor besser und umfangreicher als bei den gesetzlichen Krankenversicherungen. Erstattet wird das medizinisch Machbare, nicht nur das medizinisch Notwendige wie in der gesetzlichen Krankenversicherung.

      Abgesehen davon, dass privat Versicherte kaum Wartezeiten haben, gibt es konkrete Leistungsbeispiele, die zeigen, weshalb der Versicherungsschutz besser ist:

      • Bis zu 100 Prozent Erstattung bei Zahnersatz in der Beihilfe anstelle von einem marginalen Festkostenzuschuss.

      • Erstattung für Sehhilfen meist alle zwei Jahre und bis zu 300 Euro, abhängig vom Tarif und dem Versicherer.

      • Stationäre Unterbringung auf Wunsch im Einbett- oder Zweibettzimmer.

      • Chefarztbehandlung.

      • Erweiterte Kostenübernahme bei homöopathischer Behandlung.

    Beitragsgestaltung in der PKV

    Drei Faktoren beeinflussen die Höhe des Beitrags:

    • Das Eintrittsalter zu Beginn des Versicherungsschutzes.

    • Die gewünschten versicherten Leistungen.

    • Mögliche Vorerkrankungen.

    Der letzte Punkt mag dem einen oder anderen Lehrer oder Referendar Sorgen bereiten, muss er aber nicht. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung gilt der Kontrahierungszwang. Das heißt, sie muss einen Antragsteller versichern, unabhängig von seinem Gesundheitszustand.

    Die privaten Krankenversicherer können sich aussuchen, wen sie als Mitglied aufnehmen und wen nicht. Im Zusammenhang mit Vorerkrankungen kann es allerdings sein, dass eine PKV großzügiger verfährt als eine andere. Zudem bieten einige private Versicherer eine Beamtenöffnungsklausel an. Diese besagt, dass ein Beamter ohne Rücksicht auf seinen Gesundheitszustand versichert wird.

    Warum einen Versicherungsvergleich für die PKV nutzen?

    Das Beispiel Vorerkrankung ist sehr schön, um die Vorteile eines Versicherungsvergleichs herauszustellen. Die wenigsten Lehrer oder Referendare sind Krankenversicherungsprofis. In der Regel schließt man diesen Vertrag einmal im Leben. Aus über 800 Tarifkombinationen den jeweils besten herauszufinden, ist für Laien schier unmöglich. PKV-Profis wissen, welche Gesellschaft bei welchen Rahmenbedingungen den besten Versicherungsschutz bietet und übernimmt eine erste Vorauswahl. Für den Versicherungsnehmer ist dieser Service kostenlos.

    Stellt man die Vor- und Nachteile der privaten Krankenversicherung für Lehrer und Referendare gegenüber, schlägt das Pendel deutlich in Richtung der privaten Lösung aus. Ein individuelles und unverbindliches Angebot unterstreicht diesen Sachverhalt in fast allen Fällen.