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Private Krankenversicherung im Tarifcheck

Die richtige Private Krankenversicherung zu finden ist nicht einfach. Sie haben die Möglichkeit aus über 800 Tarifkombinationen von mehr als 40 privaten Krankenversicherungen Ihren Tarif zu finden. Eigentlich ein Ding der Unmöglichkeit. Doch wir haben uns dieser Herausforderung gestellt und können heute sagen „ Wir haben es geschafft“. Jahrelange Erfahrung, persönliche Kontakte zu den Fachabteilungen bei den Versicherungsgesellschaften und professionelle Vergleichssoftware macht dies heute möglich. Überzeugen Sie sich selbst und nutzen Sie unser Know-how. Und das Beste unser Service ist für Sie völlig kostenfrei und unverbindlich.


FAQ

Häufig gestellte Kundenfragen

Welche Vorteile bietet eine private Krankenversicherung?

Die private Krankenversicherung bietet umfangreiche und flexible Leistungen an. Jeder kann seinen Versicherungsschutz ganz individuell nach seinen Bedürfnissen und Wünschen zusammenstellen.

  • Eine Vielzahl von Behandlungsmethoden, die die GKV nicht übernehmen, sind im Leistungskatalog der PKV enthalten oder können zusätzlich abgesichert werden.
  • Vertraglich zugesicherte Leistungen sind in der PKV verbindlich d.h. Leistungskürzungen wie in der GKV sind nicht möglich. Selbst bei gesundheitspolitische Entscheidungen sind Privatversicherte nicht betroffen.
  • Im Krankenhaus oder bei Ärzten gibt es keine oder kürzere Wartezeiten als für gesetzlich Versicherte.
    Sollten Sie in einem Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch genommen haben, erhalten Sie eine Beitragsrückerstattung. Die Höhe kann je nach Tarifwahl unterschiedlich ausfallen.
  • Der Beitrag für Ihre PKV richtet sich nicht nach Ihrem Einkommen.
  • Der Versicherte kann seinen Leistungskatalog individuell zusammenstellen. Sie entscheiden selbst ob Ihnen alternative Heilmethoden, Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung oder gehobene Zahnersatzleistungen wichtig sind.
Wer kann sich in einer privaten Krankenversicherung versichern?
  • Arbeitnehmer mit einem Bruttojahresverdienst von über 66.600 Euro / 2023
  • Selbständige und Freiberufler
  • Beamte, Beamtenanwärter und Referendare
  • Studenten in den ersten 3 Monaten nach Aufnahme des Erststudiums
Auf welche Leistungen sollte ich unbedingt achten?
  • Erstattung bis zum Höchstsatz (3,5fach) der Gebührenordnung für Ärzte
  • Kostenerstattung und Summenbegrenzungen bei Zahnersatzleistungen
  • Kostenerstattung für Arznei- und Verbandmittel
  • Hilfsmittelkatalog wie. z.Bsp. für Hörgeräte, Rollstühle uvm.
  • Kostenerstattung für Heilmittel wie z.Bsp. Physiotherapie, Logopädie und manuelle Therapie
Wie funktioniert die Kostenabrechnung?

Der Privatpatient erhält nach jeder Behandlung eine Rechnung in zweifacher Ausfertigung zugestellt. Das Original ist für den Versicherer bestimmt das Sie bei den meisten Versicherern mit dem Smartphone über eine APP weiterleiten können. In der Regel müssen Sie die Rechnung zuerst an Ihren Arzt begleichen aber es gibt hier einen Trick. Reichen Sie so schnell wie möglich die Rechnung ein. Die Versicherer benötigen in der Regel nicht länger als 7-10 Tage um Ihnen den erstattungsfähigen Betrag zu überweisen. Aufgrund des Zahlungsziels von 30 Tagen müssen Sie somit nicht in Vorleistung gehen.

Wie ist die Beitragsentwicklung im Alter?

Der Privatpatient erhält nach jeder Behandlung eine Rechnung in zweifacher Ausfertigung zugestellt. Das Original ist für den Versicherer bestimmt das Sie bei den meisten Versicherern mit dem Smartphone über eine APP weiterleiten können. In der Regel müssen Sie die Rechnung zuerst an Ihren Arzt begleichen aber es gibt hier einen Trick. Reichen Sie so schnell wie möglich die Rechnung ein. Die Versicherer benötigen in der Regel nicht länger als 7-10 Tage um Ihnen den erstattungsfähigen Betrag zu überweisen. Aufgrund des Zahlungsziels von 30 Tagen müssen Sie somit nicht in Vorleistung gehen.

Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss in der privaten Krankenversicherung?

Der Arbeitgeber beteiligt sich mit einem steuerfreien Zuschuss bis zum Höchstsatz der gesetzlichen Krankenversicherung an der privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Der Arbeitgeberzuschuss wird im Sozialgesetzbuch geregelt. Die Maximalzuschüsse liegen in 2023 bei 403,99 Euro für die Krankenversicherung und 76,06 Euro für die Pflegeversicherung.